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Berufshaftpflichtversicherung

Die Berufshaftpflichtversicherung schützt Sie vor Schadensersatzansprüchen die durch einen von Ihrem Unternehmen verursachten Schaden entstanden sind.

Bestimmte Berufsgruppen, wie Polizeibeamte, Geistliche, Brunnenbauer, Schausteller und Freiberufler können und sollten eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen. Sie deckt dann Haftpflichtschäden, die der Versicherungsnehmer in Ausübung seines Berufes verursacht, ab. Sie zahlt berechtigte Ansprüche und schützt vor überhöhten oder unberechtigten Ansprüchen Dritter. Wer z. B. als Freiberufler auf diese Police verzichtet, spart am falschen Ende. Denn Haftpflichtschäden sind nicht kalkulierbar. Wichtig ist die Berufshaftpflichtversicherung besonders für Ärzte, Architekten, Bauingenieure, Beratende Ingenieure, Prüfingenieure für Baustatik, Innenarchitekten, Garten- und Landschaftsarchitekten, Gutachter und Sachverständige, Ingenieure, Journalisten, Künstler, Lehrer, Notare, Rechtsanwälte. Steuerberater, Unternehmensberater, Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsberater. Die bekanntesten Berufshaftpflichtfälle sind, weil die Medien gerne über sie berichten, ärztliche Kunstfehler.
Besondere Bedeutung hat bei der Berufshaftpflicht die Deckung von Vermögensschäden z. B. für Rechtsanwälte, Steuerberater, Notare oder Finanzberater. Hier wird Versicherungsschutz für den Fall gewährt, dass der Versicherte wegen eines bei seiner Berufstätigkeit begangenen Verstoßes für einen Vermögensschaden haftbar gemacht wird. Dies kann z. B. die fehlende Belehrung eines Notars bei einem Grundstückskauf sein, oder die Versäumung von Fristen durch einen Rechtsanwalt oder Steuerberater.

Geld aus der Police gibt es immer dann, wenn der Versicherungsnehmer auf Grund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen beziehungsweise wegen eines bei Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit begangenen Verstoßes von Dritten für einen Vermögensschaden verantwortlich gemacht wird.

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