Berufsunfähigkeitsversicherung Privat Gewerbe Geldanlage Finanzierung Onlinekredit Kredit ohne Schufa Kontakt Impressum



Betriebliche Altersvorsorge

In Zeiten, wo die finanziellen Mittel im Alter immer weniger werden, ist die betriebliche Altersvorsorge eine Ergänzung um eine Zusatzrente aufzubauen, damit man den Lebensabend gemütlich verleben kann.

Im Rahmen der Neuregelungen von Anfang 2005 wurde die betriebliche Altersvorsorge weiter vereinfacht und ist mit Steuer- und Sozialversicherungsvorteilen verbunden. Der Grundsatz der Gehaltsumwandlung ist bei Direktversicherungen, Unterstützungskassen sowie Pensionskassen als Rechtsanspruch für Sie als Arbeitnehmer mit vielen Vorteilen gegeben. Durch das Herabsetzten der Steuer- sowie Sozialversicherungslast profitiert auch der Arbeitgeber.

In Deutschland sind die unten aufgeführten Durchführungswege zur betrieblichen Altersversorgung zugelassen. Welches Versorgungsmodell das Richtige ist, hängt von den individuellen Gegebenheiten und Zielen des Unternehmens ab.

Direktversicherung
Pensionsfonds
Unterstützungskasse
Pensionskasse
Pensionszusage

Vorstellung der Direktversicherung

Es tränen einen doch immer wieder die Augen, wenn man seinen Lohnzettel sieht und oft weniger als die Hälfte von seinem Gehalt übrig bleibt. Mit der Direktversicherung kann man kostenfrei und unbürokratisch Teile des Bruttolohns steuerfrei für die Altersversorgung zurückzulegen.

- Abwicklung der Beiträge

Im Rahmen des Alterseinkünftegesetzes zum 1.1.2005 wurde die Direktversicherung neu geordnet und in das System der so genannten nachgelagerten Besteuerung integriert. Bei der Direktversicherung schließt der Arbeitgeber eine Rentenversicherung auf das Leben seines Mitarbeiters ab. Die steuerfreien Prämien können der Arbeitgeber oder der Mitarbeiter selbst im Wege der Entgeltumwandlung finanzieren. Bis zu 4 Prozent der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung können jährlich zu Gunsten einer Direktversicherung aufgewendet werden.

- Anwartschaft und Leistungen

Im Versorgungsfall sind die fälligen Zahlungen steuerpflichtig und fließen dem Arbeitnehmer oder seinen versorgungsberechtigten Hinterbliebenen zu. Auch bei vorzeitigen Ausscheiden oder bei Insolvenz des Arbeitgebers bleiben die Versorgungsanwartschaften auf Grund des unwiderruflichen Bezugsrechts zugunsten des Arbeitnehmers uneingeschränkt erhalten. Wenn der Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber wechselt können unverfallbare Versorgungsanwartschaften im Rahmen der Portabilität auf den nächsten Arbeitgeber übertragen werden. Den Vertrag kann man auch mitnehmen und mit privaten Beiträgen weiter besparen.

Wie Sie sehen, die betriebliche Altersvorsorge bietet für beide Parteien Vorteile und aus diesem Grunde sollten Sie sich näher mit diesem Thema beschäftigen und gegebenenfalls eine betriebliche Altersvorsorge abschließen. Füllen Sie hierzu das unten liegende kostenfreier Anfrage Formular aus und schon werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen und Ihnen einen auf Sie zugeschnittenen Vorschlag unterbreiten.



























Versicherungsseiten Webtipps Webkataloge Finanzseiten Kostenloses-Girokonto

© 2005-2010 Christan-Fiedler.de. Es gelten unsere AGB. Alle Inhalte unterliegen unserem Copyright.