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Diensthaftpflichtversicherung

Die Diensthaftpflichtversicherung ist für alle im öffentlichen Dienst Angestellten wichtig.

Die öffentlichen Arbeitgeber haben vielfach traditionsgemäß keine eigene Betriebs-Haftpflichtversicherung. Daraus folgt, dass in diesen Fällen dann auch keine Möglichkeit besteht, für die Mitarbeiter das berufliche Risiko abzudecken.

Die Mitarbeiter müssten daher stets besorgt sein, im Wege des Regress von ihrem Arbeitgeber in Anspruch genommen zu werden, ohne dass hierfür eine Versicherungsmöglichkeit besteht.

Diese Lücke wird durch die Dienst-Haftpflichtversicherung geschlossen. Ist der Ehegatte ebenfalls im öffentlicher Dienst beschäftigt, kann für diesen die zweite Diensthaftpflichtversicherung günstiger mitversichert werden.

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