Riesterrente
Seit dem Jahr 2002 fördert der Staat den Aufbau einer privaten kapitalgedeckten Altersvorsorge. Diese Riester-Förderung erfolgt auf zwei Wegen: Mit Zulagen und mit ggf. darüber hinaus bestehenden Steuerersparnissen (zusätzlicher Sonderausgabenabzug). Die staatliche Förderquote kann je nach Familienstand und Einkommen mehr als 90 Prozent betragen. So kann man mit einem geringen Eigenbeitrag und der staatlichen Förderung eine beachtliche Zusatzrente aufbauen.
Die Zulagen für eine erwachsene Person betragen ab 2008 154 Euro und pro Kind 185 Euro. Mit Ende des Vertrages besteht die Möglichkeit einer Kapital-Einmalauszahlung von bis zu 30 Prozent.
Die Riester Rente bietet Ihnen also eine Absicherung für das Alter, die keine Anrechnung auf Hartz 4 und ALG 2 findet und die in der heutigen Zeit wichtiger ist denn je. Informieren Sie sich auf dieser Seite über die Riester- Rente und ihre Vorteile die Sie dadurch erlangen können. Sie werden sehen, das ganze Konzept ist sehr gut durchdacht.
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